Staatsanwaltschaft bestätigt, dass es „keine Anhaltspunkte für einen Anfangsverdacht“ gibt Keine Ermittlungen gegen Verfahrensbeteiligte
Es waren viele Anzeigen, die im Fall Mollath erstattet wurden. Doch keine davon hatte Erfolg: Ermittlungen wird es nicht geben. Die Generalstaatsanwaltschaft München bestätigte eine entsprechende Entscheidung der Augsburger Staatsanwaltschaft, wie Sprecher Georg Freutsmiedl am Montag in München sagte. 14.04.2014