Der Tod eines zehnjährigen Mädchens in einer Jugendhilfeeinrichtung in Wunsiedel hat im ganzen Land Fassungslosigkeit ausgelöst. Erneut steht im Raum, dass möglicherweise strafunmündige Kinder an der Tat beteiligt gewesen sein könnten. Wie im Fall der getöteten Luise in Freudenberg, wo ebenfalls Kinder als tatverdächtig gelten, hält sich die Polizei auch zu dem mutmaßlichen Tötungsdelikt in Wunsiedel mit Auskünften extrem zurück. Unter 14 Jahren gelten Kinder als schuldunfähig. Das heißt: Sie können nicht bestraft werden, es wird keine Gerichtsverhandlung stattfinden. Die Kinder stehen aufgrund ihres Alters auch selbst unter gesetzlich geregeltem Schutz. Jürgen Köhnlein, Polizist aus Kulmbach, ist der bayerische Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG). Im Interview erklärt er, warum es aus Sicht von Ermittlern richtig ist, in solchen Fällen Informationen nur zu geben, wenn es keine Alternative gibt.