Für einen Mann aus Tunesien geht es um alles. Seine beiden Kinder sind ihm der letzte Strohhalm. Vor dem Verwaltungsgericht wehrt sich der geschiedene Familienvater gegen die ihm drohende Abschiebung. Weil er die nach der Ehescheidung getroffene Regelung für den Umgang mit den Kindern vernachlässigte, versagt ihm die Stadt Bayreuth das Aufenthaltsrecht. Inzwischen lebt der Mann in Kulmbach und arbeitet. Seine Ex-Frau ist mit den Kindern nach Hof gezogen. Die Umstände, um mit den Kindern einen regelmäßigen Umgang zu pflegen, sind also nicht gerade günstig.