Die Stadt Kulmbach ruft Grundstücksbesitzer und Anwohner dazu auf, Bäume, Hecken und Sträucher soweit zurückzuschneiden, dass sie den Verkehr nicht behindern. Das gilt laut einer Mitteilung der Stadt für alle öffentlichen Verkehrsflächen, zu denen neben der Fahrbahn auch Geh- und Radwege sowie Feld- und Wirtschaftswege zählen. Der Bewuchs müsse entlang der Geh- und Radwege bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden. Verkehrszeichen dürften nicht verdeckt sein.
Gartenpflege Wann Grundstücksbesitzern Schadenersatz droht
Redaktion 09.05.2024 - 06:00 Uhr