Es ist eine erneute Niederlage von Gustl Mollath (59) vor Gericht: Bayreuths bekanntester Psychiatrie-Patient ist mit der Revision gegen seinen Freispruch in Karlsruhe gescheitert. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf das Rechtsmittel des Nürnberger Reifenhändlers als unzulässig. Mollath erleide durch das Urteil des Landgerichts Regensburg keinen unmittelbaren Nachteil, teilte das Karlsruher Gericht am Mittwoch mit. (Az.: 1 StR 56/15).