Gesetzlich Versicherte können das E-Rezept in einer Apotheke ihrer Wahl einlösen. Dafür stehen drei Möglichkeiten zur Verfügung: Einlösung per elektronischer Gesundheitskarte (eGK), App oder mit einem Papierausdruck.
Digitales Rezept „Das kann nicht der Endzustand sein“
Ute Eschenbacher 11.01.2024 - 17:25 Uhr