Lieferverkehr: Lieferverkehr darf zeitlich beschränkt einfahren. In einzelnen Abschnitten sind zudem Taxis, Linienbusse, Anwohner- und Anliegerverkehr zugelassen.
E-Scooter: E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge dürfen in der Fußgängerzone nicht genutzt werden. Sie müssen deshalb geschoben werden.
„Wir wollen, dass unsere Bürgerinnen und Bürger, aber auch Besucher und Gäste der Stadt in der Fußgängerzone gemütlich einkaufen, im Café entspannen oder auch einfach nur durch die Straßen und Gassen schlendern können. Dafür ist es wichtig, dass die anderen Verkehrsteilnehmer, die nur ‚zu Gast‘ sind, auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen. Die neuen Hinweise sollen dafür sensibilisieren“, so Oberbürgermeister Thomas Ebersberger.
Zweiter Bürgermeister Andreas Zippel ergänzt: „Mit den Pads, die jetzt an mehreren Stellen in der Fußgängerzone aufgebracht wurden, möchten wir zwei Dinge testen: Ganz praktisch geht es darum zu sehen, wie die Markierungen auf verschiedenen Untergründen halten. Vor allem aber wollen wir auch beobachten, ob die Hinweise wirksam sind. Wir hoffen, dass das Schrittfahrgebot im Sinne eines guten Miteinanders künftig besser eingehalten wird.“