Kein anderes Fahrzeug am Unfall beteiligt
Der Reisebus war auf dem Weg von Berlin nach Zürich verunglückt. Um 8.00 Uhr war er gestartet, gegen 9.45 Uhr passierte der Unfall zwischen der Anschlussstelle Wiedemar und dem Schkeuditzer Kreuz. Nach ersten Erkenntnissen war wohl kein anderes Fahrzeug daran beteiligt. Der Fahrer des Busses soll nach Angaben des Busunternehmens alle Lenk- und Ruhezeiten eingehalten haben. "An Bord waren zwei Fahrer, der Fahrer im Einsatz steuerte den Bus seit Abfahrt in Berlin um 8 Uhr", hieß es. Die A9, eine wichtige Nord-Süd-Strecke zwischen Berlin und München, war rund um die Unfallstelle zwölf Stunden lang gesperrt.
Noch vor dem Eintreffen der Einsatzkräfte hatte ein nachfolgender Bus an der Unfallstelle angehalten. Darin hatten nach Angaben der "Saarbrücker Zeitung" zahlreiche Feuerwehrleute aus Saarbrücken gesessen, die sofort zu dem verunglückten Reisebus geeilt waren. Demnach hatten sie ohne professionelle Ausrüstung Verletzte aus den Trümmern geholt und versorgt.
Busse vergleichsweise selten in Verkehrsunfälle involviert
In den vergangenen Jahren gab es immer wieder schwere Reisebusunfälle. Dennoch zählen Busse zu den relativ sicheren Verkehrsmitteln. Der Unfallstatistik zufolge sind sie vergleichsweise selten in Verkehrsunfälle mit Personenschaden involviert.
"Dennoch sind Fälle, in denen es zu Unfällen kommt, oft dramatisch, weil die Zahl der Betroffenen hoch sein kann", sagte ein Sprecher des ADAC. 2022 kamen den Angaben zufolge bei Busunfällen innerhalb und außerhalb von Ortschaften insgesamt acht Menschen ums Leben - eine im langjährigen Vergleich nicht ungewöhnliche Zahl.
Der ADAC verwies auf die seit 1999 bestehende Gurtpflicht in Reisebussen. "Ob und wie die einzelnen Unternehmen kontrollieren, ob Insassen angeschnallt sind, ist nicht nachzuvollziehen", sagte der Sprecher. Busreisenden werde grundsätzlich empfohlen, sich anzuschnallen. Zudem müssen Reisebusse laut ADAC seit 2022 mit einem sogenannten Spurhaltewarnsystem ausgestattet sein. Ob der verunglückte Bus eines hatte, war zunächst nicht bekannt. Ein solches System warnt den Fahrer, verhindert aber nicht das tatsächliche Abkommen von der Fahrbahn, falls er nicht gegenlenkt.