Welche Auflagen sind vorgesehen?
Anfang 2030 soll jeder Netzbetreiber 99,5 Prozent der Fläche Deutschlands mit mindestens 50 Megabit pro Sekunde versorgen müssen. Aktuell liegt der Wert laut Bundesnetzagentur im Schnitt bei etwas unter 99 Prozent. Also gibt es wirklich nur auf gut einem Prozent der Fläche mieses Handynetz? Was klingt, als wäre es zu schön, um wahr zu sein, sorgt selbst in Branchenkreisen für Stirnrunzeln: Tatsächlich existiere auf einer wesentlich größeren Fläche keine ernst zu nehmende Abdeckung, sagt ein Vertreter der Telekommunikationsbranche, der namentlich nicht genannt werden möchte. Je nach Messparametern fielen die Werte unterschiedlich aus - je lascher die Kriterien, desto höher der Abdeckungswert.
Laut Webseite der Netzagentur deckte die Deutsche Telekom im Januar 91,6 Prozent der Fläche mit 4G-Mobilfunk ab, Vodafone 91,3 Prozent und O2 86,4 Prozent. Klar ist, dass sich die Flächenabdeckung verbessern soll - wie stark, ist aber selbst Branchenvertretern unklar. Andere Vorschriften sollen das Handynetz auf dem Land ebenfalls verbessern, 2029 sollen mindestens 99 Prozent der Haushalte in dünn besiedelten Gegenden einen Handyempfang von mindestens 100 Megabit pro Sekunde haben. Gleiches gilt für alle Bundesstraßen.
Die Vorgaben gelten für jeden Netzbetreiber und nicht für die Branche insgesamt. Auch dies ist eine gute Nachricht für Verbraucher: Sie sollen sicher sein, dass ihr Anbieter durchgängig gute Verbindung bietet. Bisher gilt nur eine Branchenvorgabe: Ist auf einem Kilometer Bundesstraße nur Anbieter A präsent und auf dem nächsten Kilometer nur Anbieter B, so gilt die derzeitige Versorgungsauflage als erfüllt - obwohl die Kunden von A und B jeweils einen Kilometer lang kein Netz haben. Diese Anrechenbarkeit soll künftig wegfallen.
Was passiert mit 1&1?
Bei der Verlängerung der Nutzungsrechte bleibt der Netzbetreiber-Neueinsteiger 1&1 außen vor. Mit speziellen Regeln bemüht sich die Behörde aber darum, den daraus entstehenden Nachteil für den Internetkonzern aus Rheinland-Pfalz zu minimieren. So sollen die drei etablierten Netzbetreiber verpflichtet werden, 1&1 "die kooperative Mitnutzung" von Frequenzen mit großer Reichweite zu gewähren.
Was ist sonst noch strittig?
Ein weiterer Knackpunkt ist die Frage, wie mit Telekommunikationsanbietern ohne eigenes Handynetz verfahren wird. Freenet und andere kleine Wettbewerber pochen hierbei auf eine Pflicht, dass die Netzbetreiber sie auf ihr Netz lassen müssen. Dagegen sträuben sich die Platzhirsche - sie wollen frei entscheiden, ob sie Freenet als Untermieter auf ihr Netz nehmen oder nicht. Den Forderungen von Freenet & Co kam der Regulierer nicht nach, die Netzagentur plant keine solche Verpflichtung. Entsprechend enttäuscht äußerte ein Freenet-Sprecher: Die Behörde verliere eine wirksame Förderung des Wettbewerbs aus den Augen.
Wie sind die Reaktionen?
Aus der Politik kam Zustimmung zu der geplanten Pflicht zur Flächenversorgung. Die etablierten Netzbetreiber reagierten hingegen zurückhaltend - ihnen wäre eine Verlängerung um acht Jahre und nicht nur um fünf Jahre lieber gewesen. Eine Telekom-Sprecherin ärgerte sich darüber, dass der Netzbetreiber-Neueinsteiger 1&1 von der Behörde "protegiert" werde, obwohl er eine wichtige Ausbauauflage deutlich verfehlt habe. Das Bundeskartellamt betonte die Wichtigkeit von wirksamen Maßnahmen, um den Wettbewerb zu fördern - im vergangenen Jahr hatten die Wettbewerbshüter eine mögliche Verlängerung kritisiert.
Wie geht es weiter?
Behördenchef Müller stellte einen Entscheidungsentwurf vor, den die Firmen, Verbände und Politiker in den kommenden Monaten kommentieren können. Im Herbst soll die finale Entscheidung fallen. Bis dahin sind Änderungen zwar möglich, ein radikaler Kurswechsel gilt aber als unwahrscheinlich. Die nächste Auktion wird möglicherweise im Jahr 2028 erfolgen.