Soll Politiker-Stalking bestraft werden?
Vor dem Hintergrund zahlreicher Übergriffe beabsichtigt Sachsen einen Gesetzentwurf in den Bundesrat einzubringen, der einen neuen Straftatbestand vorsieht. Demnach soll die Beeinflussung von Amts- und Mandatsträgern durch sogenanntes politisches Stalking geahndet werden. Dabei geht es um Bedrohungssituationen wie etwa aggressive Aufmärsche vor dem Wohnhaus eines Bürgermeisters.
Buschmann warnte allerdings vor möglicherweise unpräzisen Formulierungen, die auch legitimes Verhalten kriminalisieren würden. Auch sei die Versammlungsfreiheit ein hohes Gut. "Das muss man präzise von einer nicht mehr akzeptablen Bedrohungssituation abgrenzen." Darüber hinaus warnte der Justizminister vor dem Eindruck, das deutsche Strafrecht habe in Fällen wie dem von Matthias Ecke blinde Flecken: Eine solch schwere Straftat könne auch jetzt schon entsprechend geahndet werden.