Doch wie wird in den unterschiedlichen Branchen und Berufen bezahlt? Auch hier helfen die Bundesstatistiker. Die Spanne der Bruttomonatseinkommen reicht von 2134 Euro im Gastgewerbe bis zu 4771 Euro in der Finanz- und Versicherungsbranche. Unterhält man sich mit Gewerkschaftern, ist die genannte Bandbreite der tatsächlichen Tarifeinkommen der Deutschen deutlich größer: Sie reicht von rund 1500 Euro das entspricht in etwa einem Bruttomonatsverdienst bei Mindestlohn bis rund 6000 Euro auf der obersten Sprosse der Tarifleiter.
Doch was ist ein gerechter Verdienst für eine bestimmte Leistung? Die Arbeitswelt ist in den vergangenen Jahren unübersichtlicher, komplexer geworden. Und so trat 2007 das sogenannte Verdienststatistikgesetz in Kraft und löste das bis dahin gültige Lohnstatistikgesetz ab und mit ihm die alte Unterscheidung in Arbeiter und Angestellte. In einer vierteljährlichen Erhebung wird nun der Bruttoverdienst aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten erfasst. Durchschnittlich verdienten Arbeitnehmer im produzierenden Gewerbe und dem Dienstleistungssektor in Bayern im vierten Quartal vergangenen Jahres demnach immerhin 3724 Euro brutto im Monat. Wieder so ein Durchschnittswert, der eigentlich nicht wirklich etwas aussagt.
Fünf-Klassen-Gesellschaft
bei Arbeitnehmern
Daher gibt es auch branchen- und berufsübergreifend fünf Leistungsgruppen von Führungskräften bis zu ungelernten Arbeitnehmern mit einfachen Tätigkeiten. Diese Fünfklassengesellschaft bei den Verdiensten hat vor allem am oberen Ende einen heftigen Ausreißer: Denn in der Leistungsgruppe 1 (LG 1) sind auch angestellte Führungskräfte bis hin zum Geschäftsführer versammelt (wenn das Einkommen zumindest teilweise erfolgsunabhängige Zahlungen enthält). Daher fließen hier auch weitaus höhere Einkommen in die Statistik mit ein. Das bestätigt uns Karl-Heinz Merkle vom Landesamt für Statistik in Bayern, eine genaue Aufschlüsselung dieses Effekts gebe es jedoch nicht. Und so haben Männer im produzierenden Gewerbe und dem Dienstleistungsbereich im Freistaat in der LG 1 ein durchschnittliches Bruttomonatseinkommen von 7118 Euro. Mit Sonderzahlungen sind es sogar 8625 Euro. Die Frauen liegen mit 5717 Euro beziehungsweise 6769 Euro weit hinter ihren männlichen Kollegen. Grund: Es gibt offenbar deutlich weniger Managerinnen.
In der Leistungsgruppe 2 finden sich Arbeitnehmer mit komplexen Tätigkeiten, für die spezielle Fachkenntnisse und Berufserfahrung nötig sind. In diese Gruppe gehören auch Mitarbeiter mit Dispositions- und Führungsaufgaben (etwa Meister). Bruttoverdienst hier (ohne Sonderzahlungen): 4355 Euro im Monat (Männer: 4530 Euro; Frauen: 3908 Euro). Die Die LG 3 meint dann etwa den klassischen Facharbeiter mit abgeschlossener Berufsausbildung, Verdienst hier: 3054 Euro (Männer: 3172 Euro; Frauen: 2795 Euro). In der LG 4 sind angelernte Arbeitnehmer mit besonderen Kenntnissen berücksichtigt, ihr Verdienst: 2549 Euro (Männer: 2669 Euro, Frauen: 2233 Euro). In die LG 5 schließlich fallen ungelernte Arbeitnehmer mit einfachen Tätigkeiten, Verdienst hier: 2083 Euro, Männer: 2128 Euro, Frauen: 2014 Euro). Der Abstand zwischen Männern und Frauen schmilzt also wenn weniger verdient wird.