Landgericht Bayreuth verurteilt 32-Jährigen wegen Einfuhr von Crystal Haft wegen Drogenhandels

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Wegen der Einfuhr großer Mengen von Crystal aus der tschechischen Republik muss ein 32-Jähriger nun ins Gefängnis. Foto: Archiv Foto: red

Als Vorsitzender Richter Michael Ecksstein im Bayreuther Landgericht das Urteil verliest, schlucken der Angeklagte, seine Schwester im Zuschauerbereich und auch der Verteidiger. Dabei ist es noch relativ mild ausgefallen. Aber ins Gefängnis muss der 32-Jährige aus dem südlichen Landkreis doch, bevor er dann eine zweijährige Therapie antreten kann.

 
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Schuldig gesprochen wurde er wegen der unerlaubten Einfuhr von Crystal in nicht geringer Menge aus der tschechischen Republik in neun Fällen, wegen des anschließenden Handels mit der Droge, in drei Fällen sogar bewaffnet. Eckstein rechnet ihm das Urteil vor: Sechs Jahre und zehn Monate, diese werden halbiert, weil er eine Therapie macht. Diese zwei Jahre, sowie sieben Monate U-Haft werden auch angerechnet. So verbleiben letztlich zehn Monate Haft. Außerdem muss der Angeklagte 10 000 Euro Verfall des Wertersatzes bezahlen, da er aus dem Drogenhandel einen unrechtmäßigen finanziellen Vorteil erlangt hat. Schwerwiegend ins Urteil fließe mit ein, so Eckstein, dass sich der 32-Jährige nicht an ein Kontaktverbot zu einem Bekannten gehalten hat, mit dem er die Fahrten gemeinsam unternommen beziehungsweise ihn dazu aufgefordert hatte.

Drogeneinstieg mit 15 Jahren

Rückblick: Der Angeklagte wächst mit seiner Schwester bei den Eltern, nach deren Scheidung bei der Mutter auf. Der Vater ist Polizist, die Mutter arbeitet bei der Polizei im Büro. Es folgen zahlreiche Umzüge und Schulwechsel, bis er dann mit der Schwester zusammenzieht. 2004 stirbt die Mutter, zum Vater besteht seit über einem Jahr kein Kontakt mehr. Der 32-Jährige macht die Mittlere Reife und eine Ausbildung zum Automechaniker. Er hat sehr gute Noten. Es folgen Wechsel zwischen Arbeitslosigkeit und Jobben. Mit 15 Jahren fängt er mit Drogen an. Marihuana, Speed, später dann Crystal. „Das war der Gruppenzwang, alle haben es gemacht“, erzählt er in einer Verhandlungspause auf Kurier-Nachfrage. Als die Beziehung zur ersten Freundin vor drei Jahren zerbricht, steigt sein Drogenkonsum massiv an, zwei Gramm Crystal täglich, sagt er. Und er hat rund 5000 Euro Schulden. Die haben inzwischen seine Schwester und seine neue Freundin, mit der er einen kleinen Sohn hat, „aufgearbeitet“. Die Schwester kann ihn zu zwei kurzen Aufenthalten im Bezirkskrankenhaus überreden.

Richter Eckstein liest seinen Registerauszug vor. Eine Geldstrafe und zwei Freiheitsstrafen auf Bewährung wegen Körperverletzung stehen da. Jetzt kommt der Drogenhandel dazu. Neun Fahrten nach Tschechien werden ihm zur Last gelegt. Es geht um Mengen zwischen 60 und 140 Gramm zum Preis von 440 bis 3500 Euro.

Schlagring in der Schublade

Gehandelt hat er in einer Küche im Obergeschoss seines Wohnhauses. In einer Schublade finden die Polizisten dort bei seiner Festnahme einen Schlagring, an der Wand eine Stabtaschenlampe in Form eines Baseballschlägers. Diese hat er von seinem Komplizen zum Geburtstag geschenkt bekommen. Er wollte nicht, dass sein kleiner Sohn und der elfjährige Sohn seiner Freundin die beiden Gegenstände in die Hände bekommen. Vor Gericht sagt der Angeklagte aus, in der Küche seien „nur“ Drogen konsumiert worden. Mehrere Zeugen geben später an, dass dort der Handel stattgefunden hat. Zum Schluss habe er von den eingeführten Drogen selber viel konsumiert, erzählt der Angeklagte. „Zum Schluss ist der Konsum eskaliert“, sagt er.

An den Angeklagten herangekommen sei man über eine Frau, die man in Ansbach festgenommen habe, so Alexander Schmidt von der Kripo Bayreuth. Die Frau war Kundin des 32-Jährigen. Am 20. Februar vergangenen Jahres werden der Angeklagte und sein Komplize verhaftet. „Sie haben keinen Widerstand geleistet“, so der Polizeibeamte. Anfangs war es schwierig, sagt Schmidt. Der Angeklagte habe sich ausgeschwiegen. Erst später macht er umfangreiche Angaben, gibt Namen preis, weitere Verhaftungen erfolgen. Der 32-Jährige sitzt bis vergangenen September in U-Haft. Gegen Kaution wird der Haftbefehl ausgesetzt.

Kontaktverbot nicht eingehalten

Anfang dieses Jahres bestellt er seinen Komplizen zu sich, will Schulden eintreiben, um Geld für den Anwalt zu haben. Der Komplize gibt ihm 50 Euro. Dies legt ihm der Staatsanwalt neben den anderen Anklagepunkten besonders zur Last. Er habe nach einer Verhaftung mit dem Handel weitergemacht, indem er Schulden einforderte. Er bezeichnet den Angeklagten als den planenden Kopf bei den Drogengeschäften. Zulasten legt er ihm die großen Mengen und die Gefährlichkeit der Droge sowie die Vorstrafen. Zugunsten seine umfassenden Aussagen und dass er gesteht. Er fordert sieben Jahre und sechs Monate. Wenn von der Halbstrafe noch die zwei Jahre Therapie abgezogen würden, verblieben ein Jahr und neun Monate Haft. Außerdem fordert der Staatsanwalt 25 000 Euro Verfall von Wertersatz.

Darauf verzichtet der Verteidiger, der auf fünf Jahre Haft plädiert. Hier würde nach Abzug der Therapiezeit und U-Haft keine Freiheitsstrafe mehr drohen. Der Verteidiger betont das extreme Sucht-Druck-Verhalten des Angeklagten und dass er geständig war. Anlasten müsse man ihm die hohe Einfuhrmenge der Droge.

Nein, sagt der Angeklagte nach der Urteilsverkündung. Er möchte nichts mehr zum Strafmaß sagen.

 

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