Schuldig gesprochen wurde er wegen der unerlaubten Einfuhr von Crystal in nicht geringer Menge aus der tschechischen Republik in neun Fällen, wegen des anschließenden Handels mit der Droge, in drei Fällen sogar bewaffnet. Eckstein rechnet ihm das Urteil vor: Sechs Jahre und zehn Monate, diese werden halbiert, weil er eine Therapie macht. Diese zwei Jahre, sowie sieben Monate U-Haft werden auch angerechnet. So verbleiben letztlich zehn Monate Haft. Außerdem muss der Angeklagte 10 000 Euro Verfall des Wertersatzes bezahlen, da er aus dem Drogenhandel einen unrechtmäßigen finanziellen Vorteil erlangt hat. Schwerwiegend ins Urteil fließe mit ein, so Eckstein, dass sich der 32-Jährige nicht an ein Kontaktverbot zu einem Bekannten gehalten hat, mit dem er die Fahrten gemeinsam unternommen beziehungsweise ihn dazu aufgefordert hatte.