Sechs Mitarbeiter geflohen
Die zuletzt sechs Mitarbeiter seien seit der Razzia der Kriminalpolizei im Dezember geflohen. Der Vorsitzende steckt in Untersuchungshaft und wurde mittlerweile in die Justizvollzugsanstalt Hof verlegt. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft: Betrug, Veruntreuung von Spendengeldern und Sozialversicherungsbetrug. Eine für gestern vereinbarte Stellungnahme des Inhaftierten scheiterte kurzfristig daran, dass er seinen Anwalt noch nicht von dessen Schweigepflicht entbunden hat.
Das Vereinsheim sei jetzt leer, sagt die Informantin. Bis auf einen Mann, früher die rechte Hand des Vorsitzenden, der nicht wisse, wohin. Auch die Außenstelle der Bayernengel in der Bayreuther Leopoldstraße sei leer – und soll es immer gewesen sein. Die Immobilie habe nur dazu gedient, in der Stadt einen vertrauensvollen Eindruck zu erwecken.
Wie viel Geld der Vorsitzende veruntreut hat, kann der Leitende Oberstaatsanwalt, Herbert Potzel, noch nicht sagen. Das Finanzamt Bayreuth bestätigt aber auf Nachfrage, dass dem Verein bereits im Oktober vergangenen Jahres die Gemeinnützigkeit aberkannt worden ist. Zu der Frage, wann und warum diese überhaupt anerkannt wurde, will sich Udo Lautenbacher, der Leiter der Behörde, nicht äußern und verweist auf das Steuergeheimnis. Nur so viel: Eine Aberkennung sei sehr selten und Fehler ließen sich eben nicht ausschließen.
Der Vorsitzende ist mehrfach vorbestraft, saß unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung (siehe Bericht „Messerstiche vor 24 Jahren") im Gefängnis. Ein polizeiliches Führungszeugnis müsse man bei der Gründung eines gemeinnützigen Vereins aber nicht vorlegen, sagt Lautenbacher. Die Anerkennung solle schließlich „ohne überzogenen Aufwand" vonstatten gehen.
Messerstiche vor 24 Jahren
Der 42-jährige Vorsitzende war nach Kurier-Recherchen schon als Jugendlicher kriminell. Am 25. November 1990 beging er in Pottenstein eine schwerwiegende Straftat. Damals geriet der erst kurz zuvor nach Pottenstein zugezogene 19-Jährige in einem Lokal in der Fischergasse in Streit mit anderen Lokalgästen. Bei der Schlägerei bekam die Gastwirtin Prügel ab. Blutiger Höhepunkt des Streits: der 19-Jährige zog ein Klappmesser und stach es einem 36-jährigen Gast mehrere Male in den Körper. Einer der Stiche war lebensgefährlich, eine Notoperation im Pegnitzer Krankenhaus rettete dem Mann das Leben, heißt es in einem alten Bericht aus dem Kurier-Archiv. Der Täter wurde zunächst wegen versuchten Totschlags verhaftet und im Jahr 1991 verurteilt, wobei das Gericht aber einen Tötungsvorsatz nicht nachweisen konnte: Der Schuldspruch lautete auf gefährliche Körperverletzung, wie Staatsanwalt Potzel jetzt bestätigte.
sche