Belastung für die Bürger abfedern Bayreuther Landrat fordert Ausnahmen bei der Straßenausbaubeitragssatzung

Von Moritz Kircher
Landrat Hermann Hübner fordert Änderungen an der gesetzlichen Grundlage der Straßenausbaubeitragssatzung. Foto: Ronald Wittek Foto: red

Im Streit um die Straßenausbaubeitragssatzung (SABS) ist weiter Bewegung. Landrat Hermann Hübner fordert nun in einer Pressemitteilung, der Gesetzgeber solle "verbesserte Möglichkeiten schaffen, damit besondere Härten für die Kommunen bei der Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung vermieden werden.“

 
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Hübner will sich "für eine bürgerfreundlichere Novellierung des Kommunalabgabengesetzes – und hier besonders zu den Ausführungen zur Straßenausbaubeitragssatzung – einsetzen", teilt das Landratsamt mit. Außerdem müssten Kommunen bessere Möglichkeiten bekommen, in Einzelfällen besondere Härten zu vermeiden. Kurz nachdem bekannt geworden war, dass sich der Landtag mit dem Thema befassen würde, hatte Hübner angekündigt, Vorschläge einzubringen.

Berechnungsgrundlage zugunsten der Bürger verschieben

Mit der SABS können Gemeinden die Kosten für eine umfangreiche Straßensanierung zu großen Teilen auf die betroffenen Haus- und Grundstücksbesitzer umlegen. Und immer wieder machen Geschichten die Runde, wonach einzelne Betroffene durch einen Beitragsbescheid mit fünfstelligen Eurobeträgen vor den Scherben ihrer Existenz stehen. Noch vor der Sommerpause wird die SABS Thema im bayerischen Landtag sein.

Der Landrat macht Vorschläge, in welche Richtung sich die gesetzliche Grundlage für die SABS verändern sollte. „So könnte zum Beispiel eine allgemeine Verkehrsbelastung künftig höher gewichtet werden", sagt Hübner. Bisher gilt: Je niedriger das Verkehrsaufkommen in einer Straße, desto höher der Anteil, der über die Beiträge umgelegt wird. Dieses Verhältnis sähe Hübner gerne zugunsten der betroffenen Haus- und Grundstücksbesitzer verschoben - ebenso wie andere Berechnungsgrundlagen für die Beitragsbescheide.

Strukturschwachen Landkreis Bayreuth entlasten

Auch sollten, so Hübner, staatlich gewährte Zuwendungen für Straßenbaumaßnahmen einschließlich der Städtebauförderung und der Dorferneuerung so eingesetzt werden, dass sie zu einer Entlastung der Bürgerinnen und Bürger führen. "Es muss doch möglich sein, dass in den strukturschwachen Gebieten wie dem Landkreis Bayreuth, wo wir ohnehin schwer mit dem demografischen Wandel zu kämpfen haben, Ausnahmeregelungen ermöglicht werden.“

Der Landrat reagiert damit auf den immer stärker werdenden Druck aus den Stadt- und Gemeinderäten in den Landkreisgemeinden. Bayernweit haben die meisten Kommunen zwar eine Straßenausbaubeitragssatzung. In vielen oberfränkischen Gemeinden war das bis dato jedoch nicht der Fall. Der Widerstand gegen die Einführung fiel teilweise heftig aus.

In einem Tagesthema haben wir uns bereits ausführlich mit der Straßenausbaubeitragssatzung (SABS) beschäftigt. Hier können Sie alles nachlesen.

Was die SABS eigentlich ist? Unser Playmobil-Stop-Motion-Video erklärt es in zwei Minuten kinderleicht:

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